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Im Verbund der RehaZentren
Unter dem Dach der RehaZentren Baden-Württemberg sind neun Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation mit individuellen Profilen zusammengeführt.
Die Kliniken erbringen ein breites Spektrum an rehabilitativen und präventiven Dienstleistungen. Sie ergänzen sich gegenseitig, sodass wertvolle Synergieeffekte entstehen. Vernetzte Strukturen und die fachliche Zusammenarbeit sichern eine optimale Betreuung der Patientinnen und Patienten.
Mehr über die RehaZentren Baden-Württemberg
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Unsere Telefon-Hotline
Sie haben allgemeine Fragen zur Reha oder zu Ihrem Recht auf die persönliche Wunschklinik? Sie benötigen Hilfe bei Ihrem Reha-Antrag oder möchten wissen, wie Sie am Präventionsprogramm teilnehmen können? Dann melden Sie sich gerne bei unserer Telefon-Hotline.
Für spezifische Fragen zu Ihrem Aufenthalt in der Rehaklinik Klausenbach wenden Sie sich bitte direkt an uns.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wir sind immer für Sie da! Auch bei allen Fragen rund um Ihren Aufenthalt in unserer Rehaklinik. Diese können Sie jederzeit direkt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen. Vielleicht können wir Ihnen jedoch bereits jetzt mit unserer Zusammenstellung an häufigen Fragen Antworten geben.
Allgemeine Fragen zur Reha
Im Unterschied zur stationären Rehabilitation können die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bei einer ambulanten Rehabilitation ihre Abende und Wochenenden Zuhause verbringen. Bei der Stationären Rehabilitation sind die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Vorteil der stationären Unterbringung ist, dass man sich völlig aus dem Alltag entziehen kann, um sich seinen gesundheitlichen Beschwerden zu widmen.
MBOR steht für „Medizinische-beruflich orientierte Rehabilitation“. Beim MBOR- Konzept steht der berufliche Aspekt während der Reha im Vordergrund. Hier werden die Rehabilitanden und Rehabilitandinnen mit Unterstützung nach und nach wieder für ihre Arbeit fit gemacht.
Während der medizinischen Rehabilitation erhalten Sie keine Krankmeldung, sondern eine Bescheinigung der Reha Einrichtung um von der Arbeit freigestellt zu werden. Diese Bescheinigung beinhaltet den Beginn und das voraussichtliche Ende der Reha. Dies muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden und gilt in diesem Falle als Krankschreibung.
Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist. Eine Kur ist also präventiv; es handelt sich um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Eine Reha dient dagegen stets der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung.
Vom Antrag bis zu uns
In der Regel muss ein Arzt/ eine Ärztin eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme verordnen. Dies kann der Hausarzt/ die Hausärztin sowie ein/e Facharzt/ärztin.
Für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt werden Sie direkt vom Sozialdienst ihres Krankenhauses in der für Sie passenden Rehabilitationseinrichtung angemeldet. Hier sendet das Krankenhaus den ABH-Antrag mit dem erforderlichen Befundbericht und stellt direkt einen Antrag an Ihren Kostenträger.
Eine Rehabilitation als Heilverfahren müssen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnen lassen. Da dieser die notwendigen medizinischen Erfordernisse begründen muss. Kommen Sie über den Kostenträger „Rentenversicherung“ so müssen Sie einen Antrag auf Reha stellen, dies müssen Sie mit dem Antragsformular G110 beantragen. Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen mit ein. Dazu gehören entsprechende Krankenhaus- oder Arztberichte. Die zuständige Versicherung wird den Antrag prüfen. Evtl. wird auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, ein Gutachten über die Notwendigkeit zu erstellen. Bis Sie einen Bescheid über Ihren Rehaantrag erhalten, kann es ein paar Wochen dauern. Nach Prüfung des Antrags durch den Kostenträger erhalten Sie eine schriftliche Zusage für die Rehabilitation oder einen Ablehnungsbescheid.
Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Patient ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet für Sie, Sie haben das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation selbst auszusuchen.
Weitere Informationen
Lehnt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung den Antrag ab, sollten Betroffene sofort Widerspruch einlegen. Um diesen Widerspruch einzulegen haben Sie als Antragsteller einen Monat Zeit. Wird die Rehabilitation trotz medizinischer Notwendigkeit abgelehnt, könne Sie als Versicherter beim Sozialgericht Klage erheben.
Weitere Infos
Sie erhalten Ihren Termin per Post in Form einer Einladung.
Von der Kostenzusage bis zur Terminzustellung durch die zugesagte Rehaklinik kann es bis zu zwei Wochen dauern. Die Wartezeit bis zum wirklichen Reha-Antritt ist abhängig von der Belegungssituation der zugesagten Klinik.
Gesetzlich wird die stationäre Rehabilitation zunächst für eine Dauer von 21 Behandlungstagen und eine ganztägige ambulante Reha mit bis zu höchstens 15 Behandlungstagen angedacht. Die Verlängerung einer Rehabilitation ist aus medizinischen Gründen möglich und kann bis zu zwei Wochen verlängert werden.
Kosten
Es kommen verschiedene Kostenträger infrage, welche Ihre Rehabilitation bezahlen. Wenn Sie im Berufsleben stehen und Arbeitnehmer sind, so ist die Rentenversicherung Ihr Kostenträger. Bei Rentner/innen oder nicht Berufstätigen Personen ist meist die Gesetzliche Krankenversicherung der Kostenträger für Ihre Rehabilitation. Weiter Kostenträger können zum Beispiel eine Beihilfestelle, eine private Krankenkasse, eine Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung oder in Einzelfällen auch die Agentur für Arbeit sein.
Ja dies ist möglich. Hierfür gibt es 3 Formen.
- Selbstzahler: Sie buchen selber die Unterkunft in einer Reha-Klinik und kombinieren auch selbstständig die therapeutischen Leistungen.
- Beihilfeberechtigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst: Eine amtsärztliche Untersuchung gestattet den Aufenthalt gemäß den Beihilfevorschriften.
- Privatversicherter Selbstzahler mit Anspruch auf Kostenerstattung: Im Einzelfall ist zu klären, ob und inwieweit eine private Krankenversicherung die Kosten für die Leistungen der Reha erstattet.
Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Rehaklinik in Verbindung.
Alle Versicherten, die bereits das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei einer medizinischen Reha-Maßnahme eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt zehn Euro pro Tag und ist mit Ihrem Kostenträger abzuklären.
Die Kosten für Ihre Fahrt zu unserer Klinik und bei Ihrer Abreise zurück nach Hause erstatten wir Ihnen ca. 2 Woche nach Abreise auf Ihre angegebene Bankverbindung (Formular hierfür erhalten Sie im Einladungsschreiben). Erstattet werden 0,20 Euro pro Kilometer für die Hinfahrt und 0,20 Euro pro Kilometer für die Rückfahrt oder Sie erhalten die Kosten für Ihre Bahntickets und Koffertickets nach Vorlage des Belegs am Anreisetag. Taxikosten werden nicht durch uns erstattet.
Fragen zu Ihrem Aufenthalt in der Rehaklinik Klausenbach
Wir, die Rehaklinik Klausenbach sind eine Rehaeinrichtung für Orthopädie und Neurologie.
Wir bieten folgende Therapien an:
- Physiotherapie
- Krankengymnastik
- Medizinische Trainingstherapie
- Bewegungsbad
- Medizinische Bäder
- Ergotherapien
- Logopädie
- Neuropsychologische Therapien
- Gesundheitsbildung
- Entspannungstherapien
- Logopädie
- Lehrküche / Ernährungsberatung
- Sozialberatung
In der Nähe der Klinik gibt es nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen für unsere Rehabilitand:innen und Besucher:innen. Diese sind gebührenfrei. Für etwaige Beschädigung oder Entwendung des Fahrzeugs übernimmt die Klinik keine Haftung.
Parkplätze können nicht vorreserviert werden. Zum Be- und Entladen können Sie kurzzeitig an den Haupteingang fahren.
Eine Ladesäule für E-Fahrzeuge ist nicht verfügbar.
Normale Fahrräder können Sie bei uns nicht ausleihen. E-Bikes können in Nordrach gegen Gebühr ausgeliehen werden. Infos und Flyer hierzu gibt es an der Rezeption.
Ihr eigenes Fahrrad können Sie mitbringen und an einem vorgesehenen Raum auf unserem Gelände abstellen. Dieser Raum ist jedoch allen Rehabilitand:innen zugänglich, daher bitten wir Sie zusätzlich ein Fahrradschloss mitzubringen. Wir, die Rehaklinik Klausenbach, übernehmen keine Haftung hierfür.
Sport und Bewegungsangebote können bei gutem Wetter auch draußen stattfinden. Ebenso benötigen Sie für verschiedene Anwendungen Badebekleidung sowie Badeschuhe.
Im Moment betragen unsere Wartezeiten ca. 10 - 12 Wochen. Dies ist davon abhängig, ob Sie von Ihrem Kostenträger als Eilfall eingestuft wurden. Reha-Anträge im Eilverfahren werden wenn - möglich bevorzugt eingeladen.
Wir bitten Sie in der Zeit zwischen 8.30 – 10.00 Uhr bei uns anzureisen, da am Anreisetag noch die ärztliche Aufnahme erfolgt. Sie werden am Anreisetag von unseren Empfangsmitarbeiter:innen begrüßt und erhalten weitere Informationen zur bevorstehenden Reha. Im Anschluss wird Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin eine Anamnese mit Ihnen durchführen.
Zimmerausstattung und Packliste
In jedem Zimmer gibt es einen verschließbaren Schrank, in dem Sie ihre Wertsachen verstauen können.
- Personalausweis
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Nachtwäsche
- Wecker
- Festes Schuhwerk
- Kleidung auch für kalte Tage und Regen
- Hygieneartikel
- Seife
- Turnschuhe mit heller Sohle oder rutschfeste Socken für die Gymnastikhalle
- Trainingsanzug
- Bademantel
- Badeanzug, Badehose sowie Badeschuhe
- Handtuch
Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. Handtücher, Badetuch und Bettwäsche sind auf dem Zimmer vorhanden. Die Verwendung mitgebrachter elektrischer Geräte wie Kochplatten oder Wasserkocher usw. ist in unserer Klinik aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Außerdem bitten wir um Beachtung, dass Föhne nicht auf den Zimmern vorhanden sind.
Ihr Zimmer ist mit einem Telefon ausgestattet. Die Tagesgrundgebühr beträgt tägl. 1,00€. Die Einheiten sind frei.
Ein Fernseher ist in Ihrem Zimmer vorhanden. Die Nutzung ist kostenlos.
Die Nutzung des Internets über das Klinik-WLAN ist nicht kostenfrei. Unsere Klinik verfügt über einen WLAN-Zugang im Bereich der Cafeteria und einem weiteren Aufenthaltsraum. Hierfür erhalten Sie ein Ticket für 1,50 € pro Tag bzw. 7,00 € pro Woche am Empfang.
Vorhanden sind Handtücher, Badetuch und Bettwäsche. Bademäntel sind nicht vorhanden. Die Verwendung mitgebrachter elektrischer Geräte wie Kochplatten oder Wasserkocher usw. ist in unserer Klinik aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Außerdem bitten wir um Beachtung, dass die Zimmer nicht mit Föhnen ausgestattet.Wir bitten Sie, Duschgel und Shampoo selbst mitzubringen.
Bringen Sie bitte die von Ihnen derzeit eingenommenen Arzneimittel (Tabletten, Salben usw.) mit, da diese zur Information des Klinikarztes benötigt werden. Ebenso Röntgenbilder und Röntgenpass, Elektrokardiogramme (EKG) und ärztliche Untersuchungsbefunde zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen.
An der Rezeption können Sie mit EC Karten zahlen und Geld abheben. In unserer Cafeteria kann nur bar gezahlt werden. In unserer Klinik befindet sich kein Bankautomat. Der nächste Bankautomat befindet sich in Nordrach.
Freizeit und Gäste
Nordrach ist ein kleines Dorf. Die nächste kleinere Stadt ist Zell a.H. (13 km). Diese ist mit dem Bus erreichbar.
Falls Sie mit der Bahn anreisen und zum Bahnhof gelangen wollen, bietet unserer Klinik einen Hol- und Bring-Service an. Bitte melden Sie dies zeitnah unter der Telefonnummer (07838 820) an.
Zu empfehlen sind:
- Museen in Zell a.h. und Umgebung
- Vogtsbauernhöfe Gutach
- Europa-Park
- Triberger Wasserfälle
- Burgruine Geroldseck
- Ausflüge nach Straßburg und Freiburg
- … und noch vieles mehr.
Sie können Ihren Besuch zum Essen und/oder Übernachtung im Patientenzimmer (wenn ein zweites Bett vorhanden ist) bei uns an der Rezeption anmelden!
Ein Aufenthalt mit einer Begleitperson ist in unserer Klinik möglich.
Weitere Infos erhalten Sie unter der Telefonnummer 07838-82405.
Dies ist aus Versicherungsgründen nicht möglich. Eine Heimreise ohne Sondergenehmigung eines Arztes oder einer Ärztin führt zu einer disziplinarischen Entlassung.
Dies ist leider nicht möglich.
Ernährung
Unsere Klinik liegt oberhalb des Bioenergiedorfs Nordrach, am Waldrand in ruhiger Lage in einem Seitental des Kinzigtals im Schwarzwald. In Nordrach und Zell a. H. gibt es verschiedensten Geschäfte wie Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkt und Modegeschäfte.
Für Frühstück, Mittagessen und Abendessen steht Ihnen unser Buffet zur Verfügung.
Ja, diese werden berücksichtigt. Wir bitten Sie, Kontakt mit unserem Service- und Küchenpersonal am Tag Ihrer Anreise aufzunehmen.
Unsere Cafeteria steht Ihnen täglich von Montag bis Sonntag zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.Vor dem Speisesaal steht rund um die Uhr Tee und Wasser zur Verfügung.