
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kur und Rehabilitation?
Zunächst ist der Begriff Kur in den meisten Veröffentlichungen und Gesetzen weitgehend verschwunden. Der Begriff Kur stammt von dem Lateinischen curare, pflegen, ab. Der heute gebräuchliche Begriff Rehabilitation, lateinisch rehabilitatio, also wiederherstellen, bezeichnet dagegen die Wiederherstellung sowohl der Gesundheit als auch der Arbeitskraft und des sozialen Lebens. Der Begriff Rehabilitation ist also viel weitreichender als das Pflegen, die Kur, allein.
Ferner ist es uns wichtig, den medizinisch fundierten Inhalt der Rehabilitation in den Vordergrund zu stellen. Eine Kur kann sich auch auf das Trinken von Heilwasser beschränken. Das ist als ergänzende Maßnahme gut, jedoch ist der Anspruch unserer Kliniken an einen Rehaaufenthalt ein anderer.
Wie komme ich als Berufstätiger zu meiner Reha?
Wenn Sie stark angeschlagen sind und sich nicht mehr in der Lage fühlen zu arbeiten, sollten Sie bei Ihrer Rentenversicherung eine Rehabilitation beantragen.
Zunächst bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, für Sie einen Rehaantrag auszufüllen. Dazu muss der Arzt einen Teil des Antrags und einen ärztlichen Befundbericht ausstellen. Den eigentlichen Antrag stellen Sie selbst z. B. mit Hilfe einer Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Sie oder Ihr Arzt können den Antrag bei der Rentenversicherung einreichen. Die Rentenversicherung prüft den Antrag und bewilligt ihn dann. Sie schlägt auch eine Klinik vor, muss sich dabei aber auch nach Ihren Wünschen richten.
Wie komme ich als Rentner zu meiner Reha?
Auch als Rentner stellt meist der behandelnde Arzt den Rehaantrag und füllt den ärztlichen Befundbericht aus. Der Antrag geht dann jedoch an Ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse hilft Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags, wenn es nötig ist. Die Krankenkasse prüft den Antrag und bewilligt die Reha. Bei der Wahl der Klinik wird die Krankenkasse eine solche Klinik vorschlagen, mit der sie einen Belegungsvertrag hat. Unsere Kliniken haben mit vielen Krankenkassen solche Belegungsverträge, so dass Sie auch als Rentner Ihre Reha in unseren Kliniken absolvieren können.
Muss ich für den ärztlichen Befundbericht im Rahmen des Rehaantrags eine Praxisgebühr bezahlen?
Nein, das brauchen Sie nicht.
Kann ich direkt nach einer Operation oder nach einem Unfall in die Reha kommen?
Ja, natürlich ist auch das möglich. Wenn Sie im Krankenhaus sind, leitet der dortige Sozialdienst die Reha ein. Der Sozialdienst beantragt eine Anschlussheilbehandlung bei Ihrer Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse. Sie kommen dann im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt in die Rehaklinik.

